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    Ansprechpartner:
    Petra 1. Vo.
    Tel.: 05355/1089











































Vielseitigkeitsprüfungen für Gebrauchshunde

 
Die Ausbildung zum Gebrauchshund erfolgt in 3 Stufen

IGP (Internationale Gebrauchshunde Prüfung) 1 bis 3. Jede Prüfung besteht aus 3 Prüfungsteilen (Abteilungen):

  • Abt. A
  • Abt. B
  • Abt. C
In jeder Abteilung können als Höchstpunktzahl 100 Punkte erzielt werden.
Ein Ausbildungskennzeichen kann nur erreichen, wer in jeder Abteilung mindestens 70 Punkte erzielt.
Voraussetzung für die Zulassung zur nächsthöheren Prüfungsstufe ist jedoch eine Mindestzahl von 80 Punkten in der Abteilung C.



Abteilung A:  Fährtenarbeit


Je nach Prüfungsstufe muss der Hund eine vom Hundeführer oder einer fremden
Person gelegten 400 bis 800 m langen und 20 bis 60 Minuten alten Fährte folgen und
dabei "verlorene" Gegenstände wiederfinden. Die Suche darf frei oder an einer  10 m
langen Leine erfolgen.



Abteilung B: Unterordnung

Aufbauend auf die bereits für die Begleithundprüfung erforderlichen Übungen sind – je nach Prüfungsstufe – folgende Übungen zu zeigen:
  • Freifolge
  • "Sitz" aus der Bewegung
  • "Platz" aus der Bewegung (je nach Prüfungsstufe aus dem Normal- oder Laufschritt)
  • "Steh" aus dem Normal- oder dem Laufschritt (bei IGP 2, bzw. 3)
  • Apportieren eines Bringholzes (je nach Prüfungsstufe 650 bis 2000 g schwer) auf ebener Erde
  • Apportieren über eine 1 m-Hürde
  • Apportieren über eine 1,80 m hohe Schrägwand
  • Voraussenden
  • Abliegen
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Abteilung C:  Schutzdienst

Immer wieder erleben wir, dass Beobachter  einer Schutzdienstarbeit meinen, hier würden
Hunde "scharf" gemacht. Deshalb sei an dieser Stelle einmal auf folgendes hingewiesen:


Insbesondere der Schutzdienst verlangt vom Hund Gehorsam und   Führigkeit. Bei der Schutzdienstarbeit wird dem Hund Gelegenheit
gegeben, seine natürlichen Beute- und Schutztriebe kontrolliert auszuleben. Der Hund lernt hierbei, sich auf einen Beißarm als seine
Beute zu konzentrieren und auch in hohen Trieblagen den Kommandos seines Hundeführers Folge zu leisten. Schutzdienstarbeit
heißt also nicht, Aggressionen gegenüber Menschen oder
 anderen Tieren aufzubauen!!!



Fährtenhund

Hunde mit besonderer Neigung zur Nasenarbeit können auch Fährtenhundprüfungen in zwei verschiedenen  Stufen (IFH 1 und IFH 2) ablegen.
Der Hund muss hierbei eine 3 Stunden alte, 1.400 bzw. 2.000 m lange Fährte absuchen. Dabei darf der Hund sich auch durch das
Legen einer Verleitung 30 Minuten nach dem Legen bzw.30 Minuten vor dem  Absuchen der Fährte 
(je nach Stufe)
nicht "vom rechten Weg" abbringen lassen.