Ansprechpartner: Petra 1. Vo. Tel.: 05355/1089
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| Vielseitigkeitsprüfungen für Gebrauchshunde Die Ausbildung zum Gebrauchshund erfolgt in 3 Stufen
IGP (Internationale Gebrauchshunde Prüfung) 1 bis 3. Jede Prüfung besteht aus 3 Prüfungsteilen (Abteilungen): In jeder Abteilung können als Höchstpunktzahl 100 Punkte erzielt werden. Ein
Ausbildungskennzeichen kann nur erreichen, wer in jeder Abteilung
mindestens 70 Punkte erzielt. Voraussetzung für die Zulassung zur
nächsthöheren Prüfungsstufe ist jedoch eine Mindestzahl von 80 Punkten
in der Abteilung C.
Abteilung A: Fährtenarbeit
Je nach Prüfungsstufe muss der Hund eine vom
Hundeführer oder einer fremden Person gelegten 400 bis 800 m langen und
20 bis 60 Minuten alten Fährte folgen und dabei "verlorene" Gegenstände
wiederfinden. Die Suche darf frei oder an einer 10 m langen Leine
erfolgen.
Abteilung B: Unterordnung
Aufbauend
auf die bereits für die Begleithundprüfung erforderlichen Übungen sind
– je nach Prüfungsstufe – folgende Übungen zu zeigen:
- Freifolge
- "Sitz" aus der Bewegung
- "Platz" aus der Bewegung (je nach Prüfungsstufe aus dem Normal- oder Laufschritt)
- "Steh" aus dem Normal- oder dem Laufschritt (bei IGP 2, bzw. 3)
- Apportieren eines Bringholzes (je nach Prüfungsstufe 650 bis 2000 g schwer) auf ebener Erde
- Apportieren über eine 1 m-Hürde
- Apportieren über eine 1,80 m hohe Schrägwand
- Voraussenden
- Abliegen
Abteilung C: Schutzdienst
Immer
wieder erleben wir, dass Beobachter einer Schutzdienstarbeit meinen,
hier würden Hunde "scharf" gemacht. Deshalb sei an dieser Stelle einmal
auf folgendes hingewiesen:
Insbesondere
der Schutzdienst verlangt vom Hund Gehorsam und Führigkeit. Bei der
Schutzdienstarbeit wird dem Hund Gelegenheit gegeben, seine natürlichen
Beute- und Schutztriebe kontrolliert auszuleben.
Der Hund lernt hierbei, sich auf einen Beißarm als seine Beute zu
konzentrieren und auch in hohen Trieblagen den Kommandos seines
Hundeführers Folge zu leisten. Schutzdienstarbeit heißt also nicht,
Aggressionen gegenüber Menschen oder anderen Tieren aufzubauen!!!
Fährtenhund
Hunde
mit besonderer Neigung zur Nasenarbeit können auch Fährtenhundprüfungen
in zwei verschiedenen Stufen (IFH 1 und IFH 2) ablegen. Der Hund muss hierbei eine 3 Stunden alte, 1.400 bzw. 2.000 m lange Fährte absuchen.
Dabei darf der Hund sich auch durch das Legen einer Verleitung 30
Minuten nach dem Legen bzw.30 Minuten vor dem Absuchen der Fährte (je nach Stufe) nicht "vom rechten Weg" abbringen lassen.
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